Datenschutz

Allgemeine Information zur Erhebung und Verarbeitung von Daten im Rahmen des Forschungsprojekts „Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt in der Jugendverbandsarbeit“

Sind die Befragungen im Projekt anonym?

Es wird an keiner Stelle nach Namen, Adresse, Geburtsdatum oder anderen Daten gefragt, die Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen. Alle Angaben werden anonymisiert, so dass niemand zurückverfolgen kann, welche Person beispielsweise einen Fragebogen ausgefüllt oder an einem Interview teilgenommen hat oder um welchen Jugendverband es geht.

Eine Rückführbarkeit der Ergebnisse auf Einzelpersonen  ist somit nicht gegeben. Befragte, die sich ggf. auch kritisch über ihren Verband äußern, können aufgrund der Anonymität der Befragung nicht identifiziert werden. Auch die IP-Adresse wird nicht gespeichert.

Wie geht das Forschungsteam vor, wenn Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung bekannt werden?

Es besteht die Möglichkeit, dass die Forschenden im Rahmen des Forschungsprojektes Kenntnis über Situationen der Kindeswohlgefährdung erhalten  (z.B. wenn in den Interviews in Jugendverbänden berichtet wird, dass ein Kind/Jugendlicher des Verbandes sexuelle Gewalt erlebt oder wenn z.B. Betroffene oder Mitwisser*innen im Rahmen der Onlinebefragung gezielt das Team des Projektes  ansprechen oder anschreiben und dabei bewusst personenbezogene Daten angeben, um sexuelle Gewalt offen zu legen).  

Wenn wir als Forscher*innen  Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung erhalten sind wir verpflichtet, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu handeln.   In solchen Situationen kann die Anonymität/ Pseudonymisierung nicht aufrechterhalten werden.

Das bedeutet, dass ggf. vorliegende personen- oder verbandsbezogene Daten nach erfolgter Fachberatung durch eine geeignete Beratungsinstitution an die entsprechenden Stellen (z.B. das zuständige Jugendamt) weitergegeben werden, sofern dies zur Einschätzung und Abwendung der Gefährdung notwendig ist.

So gehen wir vor, wenn wir durch die Befragungen Hinweise auf eine Gefährdung des Wohlergehens von Kindern oder Jugendlichen erhalten:

  • Erhalten wir Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung, wird das weitere Vorgehen immer in der Projektgruppe und mit der Projektleitung besprochen. Es wird eine fachlich versierte Beratungsinstitution zur Einschätzung der Gefährdungssituation hinzugezogen.
  • Vor einer möglichen Intervention werden das Beratungsergebnis und das weitere Vorgehen im gesamten Forschungsteam besprochen und dokumentiert. Bei Gefahr im Verzug wird unverzüglich und den rechtlichen Vorgaben gemäß gehandelt.
  • Werden im Rahmen der Befragungen Fallkonstellationen bekannt, in denen die Betroffenen nicht benannt werden können oder wollen, ist es nicht Aufgabe und Ziel des Forscher*innenteams diese zu identifizieren.
  • Wenn sie bekannt sind, werden die Betroffenen in die Klärung der Situation einbezogen und ihnen werden – ebenso wie Bystandern, Mitwissenden und Vertrauenspersonen von Betroffenen – geeignete Unterstützungs- und Beratungsangebote vermittelt, es sei denn sie möchten dies nicht.
  • Bei allen Interventionsschritten wird der Wille der Betroffenen berücksichtigt!
  • Berichten die Teilnehmer*innen der Befragungen von eigenen Gewaltwiderfahrnissen (Betroffenheit), wird vom Forscher*innenteam sichergestellt, dass sie die Möglichkeit erhalten, zeitnah professionelle Beratung in Anspruch nehmen zu können.
  • Berichten die Befragten von Fällen, über die sie in ihrer Rolle als Jugendleitung / Betreuende oder sonstige Aktive in der Jugendverbandsarbeit Kenntnis erlangt haben, wird auf ein zuvor mit den beteiligten Jugendverbänden und örtlichen Fachberatungsstellen abgestimmtes Verfahren zur Einschätzung und Abwendung möglicher Gefährdung sowie Unterstützung, Beratung und Hilfe für die Betroffenen zurückgegriffen.

Bei Rückfragen und Bedenken hierzu stehen wir Euch/Ihnen gerne zur Verfügung.

Ein ausführliches Konzept zum Schutz der Anonymität und zu unserem Umgang mit Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung kann hier eingesehen werden.

Kontakte von Beratungsstellen und Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene sowie für Jugendleiter*innen finden sich auch hier.

An wen kann ich mich bei Fragen oder Beschwerden zum Datenschutz wenden?

Bei Fragen oder Beschwerden kannst du dich / können Sie sich an die Leitung des Projekts wenden, Frau Milena Bücken, Institut für soziale Arbeit e. V. (milena.buecken[at]isa-muenster.de , 0251/200799 29).

Ausführliche Informationen zur Erhebung und Verarbeitung von Daten im Rahmen der Onlinebefragung und der Interviews mit Jugendverbänden haben wir in unserem Konzept zum Datenschutz und Forschungsdatenmanagement zusammengefasst.